IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)
und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird die Vorauszahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist von 3 Tagen (in der Regel online per Kreditkarte) geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
·höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
·Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
·das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereichs des Hotels zuzurechnen ist;
·ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Erscheint der Hotelgast nicht am vereinbarten Anreisetag, so ist das Hotel berechtigt, das Zimmer ab dem darauffolgenden Tag anderweitig zu vergeben, sofern keine andere Absprache besteht.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel die persönlichen Gegenstände des Gastes durch das Zimmermädchen entfernen und aufbewahren lassen.
4. Das Hotel behält sich vor, bei grösserer Verunreinigung oder Beschädigung die Kosten dafür dem Kunden in Rechnung zu stellen.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber höchstens bis CHF 1000. Dabei müssen Wertgegenstände im Zimmersafe untergebracht worden sein, um überhaupt einen Haftungsanspruch zu begründen. Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung oder den Einschluss dieses Risikos in der Hausratversicherung. Hat der Kunde eine solche Versicherung, so stellt er das Hotel von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelgelände oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Auf Wunsch stellt das Hotel dem Gast einen Briefkasten zur Verfügung für die Dauer seines Aufenthaltes. Es wird jedoch keine Haftung übernommen.
5. Bei der Nutzung des Check-in Automaten kann ausserhalb der Öffnungszeiten der Rezeption (täglich von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr) keine Garantie für einen reibungslosen Ablauf des Check-in-Vorgangs übernommen werden. Bei Nutzung des Automaten übernimmt das Hotel keine Garantie für Bedienungsfehler oder beschädigte Kreditkarten des Gastes. Der Gast ist verpflichtet einen Meldeschein auszufüllen und an der Rezeption abzugeben.
VIII. Datenschutz
Für die elektronische Datenübertragung und Autorisationseinholung beim Kreditkartengeschäft sind die Provider der Zahlungsterminals vor Ort verantwortlich. Es gelten deren AGB. Diese stellen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung. Bei der Nutzung von Paypal und deren Service (www.paypal.ch) gilt das gleiche analog. Für alle anderen personengebundenen Daten versichert das Hotel diese vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck der Buchung zu speichern und weiterzuverarbeiten. Das Hotel ist verpflichtet ausgefüllte Meldescheine an die Fremdenpolizei Zug weiterzuleiten. Das Hotel verpflichtet sich Ihre Daten nicht an hier nicht genannte Dritte weiterzugeben.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
4. Es gilt schweizer Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Station Zug, Baarerstr. 73, CH-6300 Zug, Betreiber: Jörn Gatermann Clinical Research Consulting, Baarerstr. 73, CH-6300 Zug, Register Nummer: CH-170.1.006.220-3, Mehrwertsteuer Nummer: 574515